Beitragsordnung der Turngemeinde Sachsenhausen 04 e.V.
bis 2024 | ab 2025 | |
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Kinder unter 4 Jahre | 55,00 € | 120,00 € |
Jugendliche bis 18 J, Schüler*innen und Studenten*innen | 110,00 € | 120,00 € |
aktive Erwachsene | 150,00 € | 170,00 € |
aktive Erwachsene über 64 oder Inhaber*innen des Frankfurt Pass | 90,00 € | 100,00 € |
passive Erwachsene | 45,00 € | 50,00 € |
Familien 2 - 4 Personen im gleichen Haushalt | 250,00 € | 280,00 € |
Familien ab 4 Personen im gleichen Haushalt | 340,00 € | |
Aufnahmegebühr | 15,00 € | 10,00 € |
Beitragsordnung der Turngemeinde Sachsenhausen 04 e.V.
- Die Höhe des Jahresbeitrags und der Aufnahmegebühr bestimmt auf Vorschlag desVorstands die Mitgliederversammlung.
- Der jeweilige Jahresbeitrag ist im voraus fällig. Bei Eintritt während des Jahres wirdlediglich für jeden Monat der Mitgliedschaft im Eintrittsjahr In des Jahresbeitrags berechnet und eingezogen. Bei Austritt erfolgt keine Erstattung vongezahlten Beiträgen.
- Über Anträgeauf Stundung, Ermäßigung oder Erlaßvon Beiträgen entscheidet derVorstand.
- Von der Beitragszahlung sind ohne besonderen Vorstandsbeschluss Ehrenmitgliederab Beginn des Monats ihrer Ernennung befreit.
- Mitglieder sind auf Antrag von der Beitragszahlung befreit für die Zeit derAbleistung ihres Bundesfreiwilligendienstes.
- Rückständige Beiträge können, zuzüglich entstandener Kosten, nach zweimaligerMahnung gerichtlich beigetrieben werden.
Frankfurt am Main, 17. April 2013